Karies- und Parodontitis Stop-Programm
Stellen Sie sich vor, Ihnen würde eine Wunschfee vor dem Zahnarztbesuch erscheinen?
Welche Wünsche würden Sie ihr wohl aufzählen?
Bestimmt den Wunsch ohne Schmerzen und Bohrer behandelt zu werden!
Dazu brauchen Sie keine Wunschfee, sondern Sie sprechen uns oder unsere Mitarbeiterinnen an!
Denn wenn Sie an unserem “Karies-Stop-Programm” teilnehmen, so können Sie sich das Träumen ersparen und Ihre Wünsche realisieren.
Was beinhaltet dieses Programm?
Es ist aufeinander aufgebaut und beginnt mit der Beratung von Schwangeren, geht über die Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenberatung bis hin zur Betreuung von älteren und alten Menschen.
Schwangerenberatung
Sanierung & Keimzahlsenkung bei der schwangeren Patientin
Partnerberatung und -sanierung
Beratung der Mutter mit dem Säugling
Untersuchung des Kleinkindes u. der Mutter
(1 mal pro Jahr)
Gruppenprophylaxe im Kindergarten u. halbjährliche Untersuchung beim Zahnarzt (3. – 6. Jahr),
Kariesrisikoeinschätzung
Gruppenprophylaxe in der Schule u. halbjährliche Untersuchung beim Zahnarzt (6. – 17. Lebensjahr)
halbjährliche Untersuchung beim Zahnarzt; Individualprophylaxe mit Ernährungsberatung,
Vermeidung von Zahnersatz, ästhetische Zahnbehandlungen,
professionelle Zahnreinigung nach dem 18. Lebensjahr ein Leben lang
Dabei treten überall individuelle Probleme und Fragestellungen auf:
was darf ich essen?
Wie kann ich eine Infektionsübertragung vermeiden?
Reicht die Zahnbürste aus oder gibt es da noch mehr…?
Wie geht eine professionelle Zahnreinigung von statten und was kostet das, etc.
Hier stehen wir Ihnen zur Seite, damit Sie sich mit Ihren Zähnen wohlfühlen und strahlend lächeln können.
Unser Karies-Stop-Programm umfaßt folgende Schritte:
- FU – Programm* (Kinder vom 1. – 6. Lebensjahr)
- IP- Programm* (Kinder und Jugendliche vom 6. – 17. Lebensjahr)
- Bakterientest, Kariesrisikoprotokoll, Ernährungsberatung
- Kariesprophylaxe für Kleinkinder
- Mikroskop
- Fissurenversiegelung ab dem 6. Lebensjahr *
- professionelle Zahnreinigung
* für Kinder u. Jugendliche zwischen dem 3. – 17. Lebensjahr werden diese Behandlungsschritte über die Versichertenkarte abgerechnet.