FU-Programm
Seit vielen Jahren gibt es die gesetzliche Regelung, alle Kinder zwischen dem 1. und 6. Lebensjahr an einer jährlichen Vorsorgeuntersuchung teilnehmen zu lassen, das sogenannte Frühuntersuchungsprogramm (FU-Programm).
Diese sollte ca. ein halbes Jahr nach der jährlichen Kontrolluntersuchung stattfinden und umfasst vom Gesetzgeber her folgende Schritte:
- Mundhygienemaßnahmen
- Zahnindex
- Plaqueeinschätzung
In unserer Praxis bieten wir Ihnen und Ihren Kinder im Rahmen unseres kleinen Schutzprogramms zusätzlich die Aufnahme in den Erinnerungsdienst als Serviceleistung an.
Sind Sie an einem darüberhinausgehenden Schutz für Ihr Kind interessiert, so können wir für Sie ein individuelles Schutzprogramm nach vorheriger Diagnostik zusammenstellen.
Dies fängt mit einem ausführlichen Fragebogen über Ernährungsgewohnheiten an, geht weiter über einen Bakterien- und Speicheltest bis hin zur Ermittlung des individuellen Kariesrisikos.
All diese Befunde werden in einem „Karies-Risiko-Protokoll“ zusammengeführt, aus dem Sie das individuelle Risiko Ihres Kindes an Karies zu erkranken ablesen können. In Abhängigkeit von diesem individuellen Risiko ergeben sich zwei Behandlungsstrategien (hohes und niedriges Kariesrisiko):
Bei hohem Risiko werden wir Ihnen entsprechende Gegenmaßnahmen (Bakterienreduktion durch CHX- / Propolis-Schiene, professionelle Zahnreinigung, vierteljährliches Recall, Ernährungsberatung und -steuerung, Versiegelung aller gefährdeten Zahnflächen, etc.) vorschlagen, um Ihrem Kind den Bohrer zu ersparen.
Bei niedrigem Risiko reichen die zweimal pro Jahr stattfindende Kontrolluntersuchung plus die gesetzlichen Prophylaxebehandlungstermine aus, d.h. zwei- bis dreimal im Jahr zu uns!
Bei Kindern über sechs Jahren geht es mit dem Individualprophylaxeprogramm (IP-Programm) bis zum 18. Lebensjahr weiter.